Wie erhalten Familien mit Kindern mit Behinderung die Hilfsmittel, die sie wirklich brauchen?

Shownotes

In dieser Episode berichtet Dr. Carmen Lechleuthner von der Gesetzesänderung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG):

Das erwartet dich in dieser Episode:

  • Wie Dr. Carmen Lechleuthner die Hilfsmittelversorgung erlebt hat.
  • Wie es zu ihrer Petition kam.
  • Was die Gesetzesänderung besagt.

Fragen und Themenvorschläge

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Entsprechender Absatz im GVSG, zitiert aus dem Bundesgesetzblatt

SGB 5, Paragraf 33, Absatz 5c

„(5c) Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozial- pädiatrischen Zentrum, das nach § 119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach § 119c Absatz 1 ermächtigt wurde, in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der Antragstellung empfohlen worden ist.“

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